5 Dinge zum Pflegeberufegesetz.
Das Pflegeberufegesetz. Und alles, was Du dazu wissen musst ...
Krankenpfleger, Gesundheitspfleger, Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger. In der Kranken- und Altenpflege gibt es viele verschiedene Berufsformen. Noch. Denn im Januar 2020 tritt ist das Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Und damit auch eine neue Ausbildungsreform, die einige Veränderungen mit sich bringt. Welche das sind? Wir haben die fünf wichtigsten Punkte zusammengefasst. Ohne politisches Kauderwelsch. ;-)
- Bisher waren die Ausbildungen der Alten- sowie Kranken- und Kinderkrankenpflege durch jeweilige Gesetze voneinander getrennt. Seit 2020 werden sie von der Bundesregierung im neuen sogenannten Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
- Hauptgrund für diese Veränderungist, dass sich die Berufsfelder immer mehr überschneiden: Als Pflegekraft im Krankenhaus werden teilweise auch ältere Patienten betreut. Als Altenpflegerin werden wiederum manchmal Aufgaben übernommen, die das Wissen eines Krankenpflegers erfordern. Dadurch entstehen neue Anforderungen, die in der künftigen Ausbildung berücksichtigt werden sollen.
- Die Ausbildung hat einen sogenannten „generalistischen Ansatz“. Das bedeutet, dass alle Auszubildenden in den ersten zwei Jahren die gleichen Inhalte lernen – in der Theorie und in der Praxis.
- Nach zwei Jahren gemeinsamer Ausbildung können sich die Auszubildenden dann entscheiden: Wer die generalistische Pflegeausbildung für ein weiteres Jahr fortsetzen möchte, kann die Ausbildung danach als „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ beenden. Wer sich im letzten Ausbildungsjahr lieber spezialisieren will, kann einen Abschluss in der Gesundheits - und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege machen.
- Wichtig für Dich, wenn Du bereits in der Pflege arbeitest: Die alten Berufsbezeichnungen gelten nach aktuellem Stand weiterhin. Wer möchte, kann künftig aber auch einen Antrag stellen und seine Berufsbezeichnung umschreiben lassen.
(Quellen: bundesregierung.de, bundesgesundheitsministerium.de, pflege-deutschland.de)