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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Umsetzung, Verhaltenskodex, Grundsatzerklärung

In einer immer zunehmend globalisierenden Wirtschaft, nutzen wir tagtäglich Produkte aus aller Welt. Daher ist es von Bedeutung, die Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen diese Produkte hergestellt werden. Ein Mittel zur Förderung des Schutzes der Menschenrechte in den weltweiten Lieferketten besteht darin, die Unternehmen für ihre Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, setzt dies in Deutschland um.

Die gesetzliche Regelung überträgt den Unternehmen die Verantwortung für mögliche Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden entlang ihrer globalen Lieferketten. Zugleich sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, ihre "menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten". Hierzu gehören unter anderem:

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten,
  • Einrichtung eines Beschwerdesystems,
  • regelmäßige Risikoanalysen,
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Abhilfe und Prävention,
  • Sicherstellung von Dokumentation und Berichterstattung.

Umsetzung des LKSG bei doxx

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2021 verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 erstmals in Deutschland in Kraft. Es legt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und verpflichtet sie zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Wertschöpfungsketten. Diese im Gesetz definierten Verpflichtungen betreffen sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten der betroffenen Unternehmen als auch die ihrer Lieferanten.

In Deutschland sind wir zunächst dazu verpflichtet, im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein Beschwerdesystem einzuführen und Verantwortlichkeiten klar festzulegen. Darüber hinaus haben wir proaktiv gehandelt und eine Grundsatzerklärung (PDF) sowie einen Verhaltenskodex (Code of Conduct, PDF) entwickelt. Damit möchten wir nicht nur intern, sondern auch extern betonen, wie wichtig uns der Schutz von Menschen- und Umweltrechten ist.

Identifizierung der Lieferketten

Zunächst müssen die Betroffenen Lieferketten identifiziert werden. Somit werden potenzielle Risiken in Bezug auf die Menschenrechtsverletzung und Umweltauswirkungen analysiert. 

Risikoermittlung

Nachdem die Risiken analysiert sind, führen wir eine Risikobewertung durch, um die wichtigsten Lieferketten zu identifizieren und diese nach ihrer Bedeutung und Wahrscheinlichkeit zu priorisieren. 

Maßnahmen zur Risikominimierung

Insofern Risiken identifiziert werden, gilt es auf Basis der Analyse geeignete präventive Maßnahmen zu treffen und so Verstöße vorzubeugen. 

Beschwerdesystem

Wir bei doxx haben ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das unmittelbar Betroffenen ebenso wie denjenigen, die Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Verletzungen haben, ermöglicht, auf Risiken und Verletzungen hinzuweisen.

So kann entweder telefonisch, per Brief oder per E-Mail potenzielle Verstöße gemeldet werden, welche von unserer Legal und Compliance Abteilung sorgfältig geprüft werden. 

Verantwortung anerkennen

Die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte ist für uns von großer Bedeutung. Daher haben wir eine Grundsatzerklärung verfasst, indem die für das Unternehmen im Rahmen der Risikoanalyse festgestellten Prioritäten und den umweltbezogenen und menschrechtlichen Risiken benannt werden.

Berichterstattung und Dokumentation

Bei uns steht die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Mittelpunkt. Wir versuchen regelmäßige Sorgfaltsprüfungen entlang unserer Lieferkette umzusetzen. Durch die enge Kooperation mit unseren Geschäftspartnern streben wir Transparenz an und fördern den Austausch von relevanten Informationen. Auf diese Weise setzen wir die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aktiv um.

Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung (PDF) unseres Unternehmens dient dazu, sich öffentlich zu unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte zu bekennen und darzulegen, wie wir dieser Verantwortung nachkommen.