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Krankenschwester/Krankenpfleger oder anders? So erklärst Du, wie Dein Job heißt.

Krankenschwester/Krankenpfleger oder anders? So erklärst Du, wie Dein Job heißt.

Im Laufe der Zeit haben sich die Berufsbezeichnungen in der Krankenpflege gewandelt. Da kann man bei der Frage „Was machst Du eigentlich beruflich?“ schon mal durcheinanderkommen. Vielleicht antwortest Du mit dem bekannten Begriff „Krankenschwester“ oder „Krankenpfleger“, obwohl Du eigentlich eine Ausbildung als „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ abgeschlossen hast. Oder umgekehrt.

Aber macht das eigentlich einen Unterschied? Und warum gibt es überhaupt mehr als eine Berufsbezeichnung? Wir geben Dir einen Überblick. Doch der Reihe nach...

Von der Schwester zur Krankenschwester

Um die Entwicklung der Berufsbezeichnung zu verstehen, werfen wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit: Die Krankenpflege hat ihren Ursprung in der Kirche. Als es noch keine Pflegeberufe als solche gab, kümmerten sich überwiegend Ordensschwestern um Kranke und Pflegebedürftige. Und daher, Du ahnst es schon, stammt auch der bei Patienten beliebte Begriff der „Schwester“ der sich später zur „Krankenschwester“ bzw. dem männlichen Pendant, dem „Krankenpfleger“ weiterentwickelte und zum eigenständigen Beruf wurde.

Veränderungen im Krankpflegegesetz

Um in der Krankenpflege zu arbeiten, ist eine dreijährige Berufsausbildung Pflicht. Festgehalten ist dies im sogenannten Krankenpflegegesetz. Darin vermerkt ist auch die offizielle Berufsbezeichnung, die nach der Ausbildung geführt werden darf. Bis Ende 2003 schloss man die Ausbildung nach bestandener Prüfung als „examinierte Krankendschwester“ bzw. „examinierter Krankenpfleger“ ab. Durch eine Reform wurden diese Jobtitel ersetzt. Wer seine Ausbildung ab 2004 startete, wurde automatisch zum/zur „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“. Durch eine Umbenennung wollte der Gesetzgeber deutlich machen, dass es in dem Beruf nicht alleine um die Pflege von Kranken geht, sondern auch um Aspekte zur Erhaltung der Gesundheit.

Ein Beruf, viele Berufsbezeichnungen

Die alten Berufsbezeichnungen wurden mit der Gesetzesänderung zwar abgelöst, blieben aber geschützt. Das heißt: Alle Krankenschwestern und Krankenpfleger konnten sich entscheiden, ob sie ihren Titel fortführen oder lieber zum/zur „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ umschreiben lassen möchten. Diese Wahlmöglichkeit erklärt die heutige Vielfalt an Bezeichnungen: Sie existieren parallel. Und sorgen so manchmal für Verwirrung. ;-) Zumal umgangssprachlich die/der „Krankenschwester/Krankenpfleger“ und die Kurzform „Schwester/Pfleger“ immer noch am gängigsten sind. Aber egal ob Du nun offiziell Krankenschwester, Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in bist: Gemeint ist der gleiche Beruf. Und dafür, dass Du diesen ausübst, sind Dir täglich viele Patienten dankbar.

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Mrugala-Koenen, Nele
Nele Mrugala-Koenen

Leitung Recruiting Pflege

mrugala-koenen@doxx.de

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