Wie und wann erfolgt die Abrechnung?
Zu Beginn Ihrer Anstellung erhalten Sie von uns einen Abrechnungsbogen, auf dem Sie alle geleisteten Arbeitsstunden festhalten. Die Abrechnung erfolgt je nach Arbeitsmodell:
Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss der unterschriebene und von der Einrichtung gegengezeichnete Stundenzettel bis zum Monatsende eingereicht werden. Die Auszahlung des Gehaltes basiert auf Ihren lohnrelevanten Daten (z.B. Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträge, etc.) d.h. die Steuern und Sozialabgaben werden abgezogen und Sie bekommen somit ein Netto-Gehalt ausgezahlt. Löhne und Gehälter werden immer zum 15. des Folgemonats ausgezahlt.
Anders ist die Abrechnung bei Honorareinsätzen geregelt. Hier muss der unterschiebene und von der Einrichtung gegengezeichnete Stundenzettel spätestens nach Einsatzende oder je nach Einsatzlänge auch wochenweise oder monatsweise eingereicht werden. Bei Honorareinsätzen stellen wir für Sie die Honorarrechnung umgehend an die medizinische Einrichtung. Die Auszahlung des Honorars erfolgt i.d.R. nach 10 Werktagen laut Rechnungsdatum. Bitte beachten Sie, dass von diesem Betrag von Ihnen noch Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden müssen.
Bei der befristeten Anstellung werden die Gehälter von den medizinischen Einrichtungen ausgezahlt. Die doxx GmbH benötigt jedoch die jeweilige Dokumentation der Stunden als Nachweis für den Einsatz.